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   VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 6 K 11.532, Au 6 S 11.533   

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https://dejure.org/2011,65932
VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 6 K 11.532, Au 6 S 11.533 (https://dejure.org/2011,65932)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.07.2011 - Au 6 K 11.532, Au 6 S 11.533 (https://dejure.org/2011,65932)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - Au 6 K 11.532, Au 6 S 11.533 (https://dejure.org/2011,65932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ehegattennachzug eines kosovarischen Staatsangehörigen; Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe; Beweislast für das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 6 K 11.532
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 neu eingefügten Ausschlusstatbestands des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG (vgl. BVerwG vom 30.3.2010 Az. 1 C 7/09).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 10 CS 11.1952

    Verdacht auf Vorliegen einer Scheinehe; hinreichende Erfolgsausichten im

    Auf die Beschwerde des Klägers und Antragstellers wird im Verfahren 10 C 11.1953 der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. Juli 2011 in Ziffer IV. geändert und Prozesskostenhilfe für das Verfahren Au 6 K 11.532 bezüglich der Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bewilligt und Rechtsanwalt ... beigeordnet.

    Dem Beschwerdeführer wird für das Hauptsacheverfahren Az. Au 6 K 11.532 und für das Antragsverfahren Az. Au 6 S 11.533 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners gewährt.

    Mit Schriftsatz vom 15. September 2011 stellte der Bevollmächtigte des Antragstellers im Verfahren Au 6 K 11.532 den Klageantrag bezüglich der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag um und beantragte auch diesbezüglich weiterhin die Gewährung von Prozesskostenhilfe.

    Der Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags im Eilverfahren Au 6 S 11.533 ist zurückzuweisen.

    Einer gesonderten Kostenentscheidung für die erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags im Verfahren Au 6 K 11.532 bedarf es nicht.

  • VG Augsburg, 14.12.2011 - Au 6 K 11.532

    Ehegattennachzug eines kosovarischen Staatsangehörigen; Vorliegen einer Ehe zum

    Mit Beschluss vom 18 Juli 2011 (Az. Au 6 S 11.533) lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Klage- und Antragsverfahren ab.
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